Grillen im Garten und Balkon – was ist erlaubt?
Der Frühling beginnt, die ersten Sonnenstrahlen zeigen sich und dann heißt es für viele Menschen in Deutschland: Die Grillsaison einläuten. Auf dem Balkon oder im Garten zeigt sich die Sonne, es duftet herrlich nach Würstchen und es wird ausgelassen das Leben gefeiert. Doch was ist beim Grillen im Garten eigentlich erlaubt und was ist verboten? Wie viel Rauchentwicklung ist erlaubt und wie schaut es mit dem Lärmpegel aus? Das verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Jahr für Jahr treffen sich die Freunde zum Grillen, es wird Fußball geschaut und natürlich das ein oder andere alkoholische Getränk konsumiert. Doch wenn dann plötzlich die Polizei von den Nachbarn gerufen wird und auftaucht, ist die Grillparty vorbei. In Mietwohnungen und auch bei Häusern kommt es seit Jahren immer öfter vor, dass sich die eigentlich so friedfertigen Nachbarn beschweren und die Grillparty crashen. Daher die Frage: Was ist nun eigentlich erlaubt und worauf sollte geachtet werden? Das sind weitere Verbraucher – Tipps.
Grillen im Garten: Welche Beschränkungen gibt es außerdem?
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Immer wieder fragen sich Nutzer, ob es beim Grillen im Garten eine Häufigkeitsbeschrenkung gibt. In Mietwohnungen durchaus. Viele Amtsgerichte haben in früheren Jahren eine maximale Regelung und auch die dafür vorgesehenen Uhrzeiten festgelegt. Wenn Sie dagegen in einem eigenen Haus leben und das Grundstück Ihnen gehört, ist es recht unwahrscheinlich. Dennoch sollten Sie es nicht übertreiben und die Nachtruhe und weitere Aspekte berücksichtigen. Wenn Sie sich in einem angemessenen Ton unterhalten und nicht übertrieben viel Rauch produzieren, stehen die Chancen auf häufige Grillparty´s nicht schlecht.
Übrigens: Der Geruch vom Grillen hat nichts mit möglichen Verboten zu tun. Hierfür ist einzig und alleine der entstehende Rauch verantowrtlich. Wenn neben Ihnen ein Veganer wohnt, wird er rechtlich keine guten Chancen haben, nur weil ihn der Geruch von Würstchen & Co. stören. Grundsätzlich gilt: Wer eine Eigentumswohnanlage besitzt, darf das Grillen im Garten bis zu fünf mal pro Jahr genießen.Das gilt zumindest in Bayern so. Im konkreten Fall sollte letztendlich mit Nachbarn gesprochen werden.
Die goldenen Regel: Wer den Rauch in Grenzen hält, den Lärmpegel auf einem gesitteten Niveau hält und sich an die Nachtruhe hält, der wird im Normalfall keine Probleme bekommen.
Unerlaubt gegrillt: Das sind die Konsequenzen
Wenn Sie sich an die Verwarnungen des Vermieters nicht halten, kann Ihnen die fristlose Kündigung und Geldbußen drohen. Deshalb sollten Sie gerade in Mietwohnungen achten, dass Sie sich nicht mit Ihren Nachbarn streiten. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang, diese gleich miteinzuladen oder den Grillabend mit den Freunden schriftlich anzukündigen.
Welche Regeln gelten beim Grillen im Park?
Wenn Sie gerne draußen grillen und die Streitereien mit den Nachbarn umgehen möchten, ist das Grillen im Park eine beliebte Alternative. Doch auch hier gibt es Regeln, die es einzuhalten gibt. So gibt es von Stadt zu Stadt unterschiedliche Vorschriften und wer diese nicht einhält, der muss mit Bußgeldern rechnen. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie nach dem Grill-Erlebnis den Müll eigenständig entsorgen.
Auf dem Balkon der Mietwohnung grillen: Es gibt kein Recht
Zu guter Letzt wollen wir noch kurz was zum Balkon ansprechen. Im Grundsatz spricht nichts dagegen, wenn Sie auf dem Balkon der Mietwohnung grillen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Schreibt der Vermieter beispielsweise im Vertrag ein Verbot nieder, so müssen Sie dies akzeptieren. Auch zu viel Rauch ist ein Ärgernis und kann die Nachbarn hervorrufen. Deshalb gilt: Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und einen Balkon haben, nutzen Sie einen Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon. Bei diesen ist die Rauchentwicklung sehr viel geringer als beim Holzkohlegrill.